Mo, 18.09.2017 |
Handel, Menschenrechte, Straflosigkeit, UN Binding Treaty |
Beitrag
Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft
Handels- und Investitionsschutzabkommen erleichtern Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen Investoreninteressen mit einklagbaren Rechten. Zwar sind die Menschenrechte ein Grundpfeiler des Völkerrechts, doch für ihren Schutz bei weltweiten Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur freiwillige Leitprinzipien. Das muss sich ändern, denn Menschenrechte brauchen Verbindlichkeit! Mit dem sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und damit den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet.