08.08.2023
Die deutsche Bundesregierung muss sich im Rahmen der Energiewende zur Einhaltung der ILOKonvention 169 und der UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker verpflichten und ihr eigenes Lieferkettengesetz effektiv durchsetzen. Sie darf die Fehler der fossilen Energiegewinnung nicht wiederholen und muss ihr Versprechen, keinen grünen Kolonialismus zu machen, in die Tat umsetzen.
Unter der Ampel-Koalition nimmt die Energiewende an Fahrt auf. Für Photovoltaik, Batteriespeicher und E-Mobilität werden Rohstoffe benötigt, die Deutschland größtenteils importieren muss. Lithium und Wasserstoff sind Paradebeispiele für die Gefahren, die diese Energiewende mit sich bringt. Rund 85 % der weltweiten Lithium-Vorkommen befinden sich in der Grenzregion zwischen Argentinien, Bolivien und Chile. Lithium, das bereits in Smartphones und Laptops verbaut wird, ist für die Energiewende unerlässlich. Prognosen zeigen, dass sich die Nachfrage nach Lithium in den kommenden Jahren vervielfachen wird.
Dadurch erhöht sich auch der Druck auf die indigenen Gemeinschaften, die von den extraktiven Projekten betroffen sind.

Die durch die UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker indigenen Gemeinschaften zugesicherten Zustimmungsrechte (FPIC) werden meist nicht ausreichend eingeholt, wie ein Gerichtsverfahren in Chile 2022 zeigt. Erst durch die Anordnung durch ein Gericht wurde die vorherige, freie und informierte Konsultation der betroffenen Gemeinden für ein Lithium-Projekt in der Region Atacama durchgesetzt.

Es ist absehbar, dass Deutschland seinen Energiebedarf nicht durch erneuerbare Energiegewinnung im eigenen Land decken kann. Die Deutsche Wasserstoffstrategie soll die Lücke durch importierten Wasserstoff, u.a. aus Brasilien, Chile und Namibia, füllen.

Auch wenn die Bundesregierung verspricht, keinen “grünen Kolonialismus” zu realisieren, stellen die obigen Pläne eine weitere Bedrohung für indigene Gemeinschaften dar. In den bilateralen Verträgen zur Förderung von Wasserstoff finden weder die ILO-Konvention 169 noch die UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker Erwähnung.

Wir fordern, dass die Bundesregierung sich eine Strategie zur Zusammenarbeit mit Indigenen
Völkern gibt, die auf der ILO 169 und der UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker basiert und den vollumfänglichen Schutz der Rechte Indigener Völker garantiert.

Wir fordern, dass bei allen Projekten, von denen die Rechte oder Interessen Indigener Völker betroffen sind, deren freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) transparent und nachvollziehbar eingeholt wird.

Hintergrund
Der Koordinationskreis ILO 169 in Deutschland ist ein Zusammenschluss von deutschen
zivilgesellschaftlichen Organisationen, Netzwerken und Expert:innen, die sich für die Stärkung der Rechte Indigener Völker, der Menschenrechte sowie den Schutz der Regenwälder und den
Klimaschutz einsetzen. 2019 gehörten weltweit 476 Millionen Indigene insgesamt 6.000 Völkern an. Sie bewahren 80 % der globalen Biodiversität. 6,2 % der Menschen weltweit sind Indigene. Gleichzeitig machen sie 15 % der von Armut betroffenen Bevölkerung aus und sind überproportional vulnerabel durch extraktivistische Tätigkeiten internationaler Konzerne. Durch nicht-nachhaltige Entwicklungspolitiken werden ihre Lebensräume zerstört. Ihre vielfältigen Kosmovisionen und ihr Wissen sind Teil des immateriellen Weltkulturerbes.

Download der Pressemitteilung hier!

Die Pressemitteilung wird getragen von den folgenden Mitgliedern des Koordinationskreises ILO-169: