Ausländische Direktinvestitionen als Gegenstand der Freihandelsverhandlungen im Spannungsfeld von Investorenrechten, Entwicklung und Menschenrechten
Inhalt
1. Die Europäische Union (EU) und der Gemeinsame Markt des Südens (Mercosur)1.1 Verhandlungen über ein „Interregionales Assoziationsabkommen“ zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Gemeinsamen Markt des Südens (Mercosur)
1.2 Handel – Entwicklung?
1.3 Handel – Entwicklung – Menschenrechte?
2. Ausländische Direktinvestitionen als Gegenstand internationaler Handelsregime2.1 Ausländische Direktinvestitionen: Chance für Entwicklung und Menschenrechte?
2.2 Internationale Abkommen und Verträge über Investitionen
2.3 Die Welthandelsorganisation WTO
2.3.1 WTO rules
2.3.2 Das TRIMs-Abkommen
2.3.3 Das GATS-Abkommen
2.3.4 Beziehungen von „Trade and Investment“
2.4 Investitions-„Schutz“ in internationalen Verträgen
3. Europäische Auslandsinvestitionen in Lateinamerika und Mercosur: Chance für Entwicklung und Menschenrechte?3.1 Europäische Auslandsinvestitionen in Lateinamerika und geostrategische Handelskonkurrenz
3.2 Europäische Auslandsinvestitionen im Mercosur
4. Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur: Das Beispiel Brasilien4.1 Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur: Interessenlagen von Konzernen, Lobbygruppen und Regierungen – Das Beispiel Brasilien
4.2 Das Beispiel Brasilien: Ausländische Direktinvestitionen auch ohne BIT und FTA
4.3 Brasilien, ausländische Direktinvestitionen in GATS-2000 und die Forderungen der Europäischen Kommission
5. Durchsetzung internationaler Handelsregime am Beispiel der Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur 5.1 Ausländische Direktinvestitionen in bilateralen Investitionsabkommen, regionalen Freihandelsabkommen und WTO-Abkommen im Zusammenspiel von sektoralen mit horizontalen Topics unter den Regeln globalen Freihandels
5.2 Das Beispiel Chile: Auslandsinvestitionsbestimmungen im Assoziationsabkommen Europäischen Union – Chile im Zusammenspiel mit BITs und WTO-rules
5.3 EU-Mercosur-Assoziationsabkommen: Deregulierung nationaler Märkte durch Regulierung internationalen Handelsrechts?
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Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes:
HANDEL – ENTWICKLUNG – MENSCHENRECHTE.
Entwicklungspolitische und menschenrechtliche Implikationen der Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur
Ein Kooperationsprojekt von
Heinrich Böll Stiftung (hbs), Berlin
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Berlin
in Zusammenarbeit mit
Justiça Global (JG), Brasilien
Cidadania Estudo Pesquisa Informação e Ação (Cepia), Brasilien
Kooperation Brasilien (KoBra), Freiburg i.Br.
Weitere Informationen unter:
www.Handel-Entwicklung-Menschenrechte.org
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