Pressemitteilung

Beschluss des OLG Düsseldorf lehnt Vollstreckung der chilenischen Verurteilung von Hartmut Hopp ab

Justizversagen im Fall Colonia Dignidad nimmt kein Ende

[Berlin, 26.09.2018] Die bundesdeutsche Justiz ermittelt seit fast sechs Jahrzehnten ergebnislos gegen Täter der Colonia Dignidad (CD). Seit den ersten Ermittlungen gegen Paul Schäfer im Jahr 1961 wurde hierzulande keine einzige Anklage gegen Täter der CD erhoben. Nach jahrzehntelangen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld nunmehr seit sieben Jahren gegen Hartmut Hopp. Laut Oberstaatsanwalt Axel Stahl sei man in den Ermittlungsverfahren wegen Mordes, Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch jedoch noch sehr weit von einem hinreichenden Tatverdacht entfernt [1]. Mit der gestrigen Entscheidung des OLG Düsseldorf [2] zugunsten von Hartmut Hopp geht das bundesdeutsche Justizversagen in die nächste Runde. Chile hatte Deutschland um die Vollstreckung eines rechtskräftigen chilenischen Urteils zu fünf Jahren Haft gegen Hopp aus dem Jahr 2013 gebeten. Damit verwirft das OLG die Möglichkeit erstmalig in Deutschland einen Täter der CD ins Gefängnis zu schicken. Hopp war 2011 aus Chile nach Deutschland geflüchtet und lebt seitdem straflos in Krefeld. Weitere mögliche Täter der CD, gegen die ebenfalls chilenische Haftbefehle erlassen wurden, leben ebenfalls seit Jahren straflos in der Bundesrepublik.

Hartmut Hopp im Gespräch mit dem chilenischen Diktator Augusto Pinochet.

„Die Untätigkeit gegenüber Tätern der Colonia Dignidad ist unerträglich und stellt einen Justizskandal dar“, so Jan Stehle, der das Thema CD im FDCL bearbeitet. „Der Beschluss des Textes des Düsseldorfer Landgerichts übernimmt die Sprache der Täteranwälte und bestärkt das Schweigekartell der Verbrecher der Colonia Dignidad. Deutschland ist zum sicheren Hafen für Menschenrechtsverbrecher geworden“, so Stehle. „Dieser Beschluss im Jahr 2018 ist auch in politscher und historischer Sicht fatal und ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Diese warten nach mehr als einem halben Jahrhundert Straflosigkeit auf ein Sandkörnchen Gerechtigkeit seitens der bundesdeutschen Justiz, die bei der Aufarbeitung der Verbrechen bislang vollständig versagt hat.“

Der Beschluss des OLG Düsseldorf hält die im chilenischen Urteil gegen Hopp aufgeführten Gründe für nicht ausreichend, obwohl für eine Vollstreckungsübernahme laut dem Internationalen Rechtshilfegesetz (IRG) keine Beweiswürdigung notwendig ist. Stattdessen übernimmt der Beschluss das Narrativ der Täter, nachdem in der Colonia Dignidad neben der Begehung von Verbrechen auch gute soziale Arbeit geleistet worden sei. Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf, Vorsitzende des FDCL, die mehrere Opfer in den deutschen Verfahren gegen Hartmut Hopp vertritt, dazu: „Der Beschluss stellt sich in eine lange Reihe von Entscheidungen der deutschen Justiz, die die tatsächlichen Verhältnisse in der CD unzutreffend beurteilen, und setzt de facto die für die Täter der CD herrschende Straflosigkeit fort. Wer davon ausgeht, dass es in der CD überwiegend normal und sozialadäquat zuging, hat nichts verstanden. Schlagenhauf fordert eine Ausweitung und Beschleunigung der deutschen Ermittlungen gegen Hopp bei der Staatsanwaltschaft Krefeld „Es gibt neben dem chilenischen Urteil noch ein genuin deutsches Ermittlungsverfahren wegen derselben Vorwürfe gegen Hartmut Hopp, in dem die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr aufzufordern ist, den Sachverhalt umfassend zu ermitteln und die Beweisangebote, die seit Jahren vorliegen, auszuschöpfen.“

Auch Rechtsanwalt Hernán Fernández, der die Opfer in dem chilenischen Verfahren vertrat, das zur Verurteilung von Hopp wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch führte, zeigte sich bestürzt. „Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist beschämend. Anstatt die Rechtsstaatlichkeit der chilenischen Verfahren zu bemängeln, sollte die deutsche Justiz ihrer eigenen Verantwortung nachkommen und Täter wie Hartmut Hopp zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist ein düsterer Tag für die Gerechtigkeit. Wir werden jedoch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen damit die Täter nicht straflos ausgehen. Wenn die deutsche Justiz versagt, werden wir auch prüfen, ob auf europäischer Ebene Rechtsmittel möglich sind.“

Hartmut Hopp (2.v.r) in den siebziger Jahren in der Colonia Dignidad, zwischen Paul Schäfer und der Justizministerin der Militärdiktatur, Monica Madariaga.

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[1] https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/olg-duesseldorf-colonia-dignidad-arzt-hartmut-hopp-muss-nicht-hinter-gitter_aid-33276023
[2] http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20180925_PM_Colonia_Dignidad/20180920-Beschluss-III-3-AR-158-17-.pdf