Wichtiger Schritt für die menschenrechtliche und ökologische Ausrichtung der Weltwirtschaft
Seit einer entsprechenden Mandatserteilung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) im Juni 2014 arbeitet eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe an einem völkerrechtlichen Abkommen mit dem Ziel, die im Zuge der Globalisierung entstandenen Rechtslücken beim Schutz von Menschenrechten in der Wirtschaft zu schließen. Im August 2020 veröffentlichte die ecuadorianische Verhandlungsleitung einen überarbeiteten Abkommensentwurf („Second Revised Draft“), der gegenüber Vorgängerversionen an Stringenz und Klarheit gewonnen hat und den von der EU-Kommission und der Bundesregierung geäußerten Bedenken weit entgegenkommt. Der Entwurf bildet die Grundlage für substantielle Verhandlungen während der sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe vom 26. bis 30. Oktober 2020.
Die diesjährige Verhandlungsrunde kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland in diesem Jahr entschieden wurde, dass Unternehmen zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt verpflichtet werden sollen. Mit den Verhandlungen über ein UN-Abkommen öffnet sich ein einzigartiges Gelegenheitsfenster, hinsichtlich der Menschenrechte und der Umwelt international gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund sollten sich die EU-Kommission und die Bundesregierung aktiv und konstruktiv an der kommenden Verhandlungsrunde beteiligen. Die Treaty Alliance Deutschland gibt in ihrer Stellungnahme einen Überblick über Fortschritte und weiterhin bestehenden Verbesserungsbedarf in folgenden Bereichen:
1. Anwendungsbereich
2. Prävention und Haftung
3. Schutz der Umwelt
4. Rechtsschutz von Betroffenen
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Normen
7. Überwachung und Umsetzung des Abkommens