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Treaty Video: Profit vor Menschenrechten oder Menschenrechte vor Profit?

Warum ist ein verbindliches Instrument zur Regulierung von transnationalen Konzernen notwendig?

In den letzten Jahren werden immer häufiger Skandale bekannt, die in Verbindung mit dem Handeln transnationaler Konzerne stehen. Gerade die Textilindustrie gerät dabei immer wieder in den Fokus: Sie lässt in Weltmarktfabriken produzieren, wo Arbeitsstandards und Lohnkosten niedrig sind, Sicherheitstauflagen und Gewerkschaftsrechte nur ungenügend durchgesetzt werden. Diese Unternehmenspolitik des „Profits vor Menschenrechten“ führte schon zu schweren Unfällen und Bränden in den Fabriken; Rana Plaza in Bangladesch ist wohl die bekannteste Tragödie.

Dabei steht nicht nur die Textilindustrie im Fokus, auch andere Sektoren und Unternehmen werden immer wieder in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen gebracht: Der Bergbau- und Rohstoffsektor, die industrielle Landwirtschaft, Staudamm- und Wasserkraftwerkprojekte, die Pharmaindustrie etc.


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Beispiele: Unternehmen und Menschenrechtsverletzungen

Aus den vielen Beispielen von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen haben wir für unser Video zwei bekannte Fälle ausgewählt:

Der Fabrikeinsturz der Textilfabrik Rana Plaza/ Bangladesch, wo für verschiedene Modelabels genäht wurde – unter anderem für das deutsche Unternehmen kik. Weitere Informationen http://www.sauberekleidung.de/index.php/laender/bangladesch

 


und das Massaker an den Minenarbeitern von Marikana/ Südafrika. Das deutsche Chemieunternehmen BASF ist dort Hauptabnehmer für Platin aus der Lomnin-Mine. Weitere Informationen http://basflonmin.com/home/de/

 

 


Weitere Beispiele:

Der umstrittene Staudamm Belo Monte in Brasilien am Xingu-Fluss, einem wichtigen Zufluss des Amazonas, droht 20.000 Menschen zu vertreiben. Die deutschen Unternehmen Voith und Siemens liefern die Turbinen: http://www.gegenstroemung.org/web/ueber-belo-monte/

Medikamententests von Pharmaunternehmen wie Bayer in Indien führen immer wieder zu Todesfällen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710709.pdf

Kolumbien gehört zu den wichtigsten Steinkohleexporteuren nach Deutschland. In Kolumbien geht der Abbau von Kohle mit Vertreibung einher und beraubt der lokalen Bevölkerung ihrer Lebensgrundlage. Auch Vattenfall verbrennt die Kohle in seinen deutschen Kohlekraftwerken: http://kohleimporte.de/fileadmin/user_upload/bittercoal_1_15_13.pdf

Bereits sechs Menschen starben im Konflikt um das geplante Wasserkraftwerk Agua Zarca in Honduras, das illegal auf dem Territorium einer indigenen Gemeinde errichtet werden soll. Die deutschen Unternehmen Voith und Siemens liefern die Turbinen: https://www.oxfam.de/system/files/factsheet_schmutzigegeschaefte.pdf

Zugang zu Recht?

Bisher ist es für Opfer von Menschenrechtsverletzungen fast unmöglich, Entschädigung zu fordern. Dies ist nur bei einzelnen Präzedenzfällen geschehen und nur dann, wenn sich eine breite internationale Solidarität formierte und die Opfer durch Organisationen finanziell und juristisch unterstützt wurden.

In den meisten Fällen erlangen die begangenen Menschenrechtsverletzungen allerdings keine derartige internationale Aufmerksamkeit. Zwar existieren Klagewege, diese sind aber überaus komplex und schwierig zu ergründen. Denn die „Schuldigen“ sind nicht ohne Weiteres ausgemacht: Transnationale Unternehmen operieren innerhalb eines Geflechts von Subunternehmen, Zulieferbetrieben, Tochtergesellschaften. Sie werden als juristisch eigenständige Unternehmen dargestellt, die Mutterkonzerne seien nicht haftbar zu machen für ihr Handeln. So die weitverbreitete Argumentation.

Auch die Frage, wo die Klage eingebracht werden kann (im Land der Hauptsitzes des Mutterkonzerns, in dem Land, wo die Menschenrechtsverletzung begangen wurde oder bei einem internationalen Gericht…) ist nicht ohne tiefgreifende Kenntnisse der Rechtslage zu klären.

Weitere Informationen: https://www.fdcl.org/publication/2015-10-01-alle-rechte-keine-pflichten/

Freiwilligkeit ist keine Lösung

Zwar gibt es eine Vielzahl von freiwilligen Initiativen, etwa auf zwischenstaatlicher Ebene (UN, OECD…). Auch eine Reihe von Unternehmen setzen auf freiwillige Corporate Social Responsibility (CSR) und treiben privatwirtschaftliche Zertifizierunginitiativen, Runde Tische für mehr Nachhaltigkeit u.ä. voran. Das große Problem ist hier aber die Freiwilligkeit. Hinzukommt, dass die Auflagen in Hinblick auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten häufig allgemein und schwammig gehalten sind, die unabhängige Überprüfung der Unternehmen oft nicht gewährleistet ist und Sanktionsmechanismen fehlen, wenn ein Unternehmen die Auflagen nicht erfüllt. Damit fungieren die freiwilligen Initiativen häufig eher als „Feigenblatt“, als Marketingtrick der Unternehmen, sich Menschen- und Umweltrechte auf die Fahnen zu schreiben, ohne aber ihr Handeln konsequent danach auszurichten.

Für eine verbindliche Regulierung: das UN-Abkommen (Binding Treaty)

Bisher ist jede Initiative zur verbindlichen Regulierung von Unternehmen gescheitert. Doch es ist offenbar die einzige Möglichkeit, da Freiwilligkeit nicht funktioniert. Denn trotz einer unübersichtlichen Anzahl von freiwilligen Selbstverpflichtungen nehmen die Menschenrechtsverletzungen weiter zu.

Auf UN-Ebene wird seit 2014 ein neuer Anlauf genommen, um ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zu erarbeiten. Die Initiative wurde in erster Linie von Ländern des Südens angestoßen, welche bereits mit schwerwiegenden Konsequenzen von unreguliertem Unternehmenshandeln konfrontiert sind. Nach anfänglicher Blockadehaltung ist Deutschland nun Ende 2016 doch der Arbeitsgruppe beigetreten.

Grundlegende Forderungen für ein völkerrechtlich verbindliches Instrument sind:

  • Staaten zu verpflichten, Gesetze und Maßnahmen zu erlassen, die Unternehmen für negative Auswirkungen auf Menschenrechte haftbar macht. Dies bezieht sich auch auf Menschenrechtsverletzungen außerhalb des Landes wo sich der Hauptsitz befindet.
  • Transnationale und andere Unternehmen sollen mit eingeschlossen werden, sowohl als Mutterkonzern, als auch in ihrer Verantwortung für Tochtergesellschaften. Ebenso sollen Manager und Führungspersonen der Unternehmen in Verantwortung genommen werden können.
  • Opfern von Menschenrechtsverletzungen sollte der Klageweg durch die Verfügungsstellung geeigneter Mittel nicht nur im eigenen Land, sondern auch im Land des Hauptsitzes des Unternehmens ermöglicht werden.

Die genaue Ausgestaltung des Abkommens ist bisher offen. Deshalb ist auch Druck aus der Zivilgesellschaft wichtig, damit das Abkommen nicht, wie viele Initiativen vorher, zu einem unverbindlichen und freiwilligen Instrument wird.

Weitere Informationen und Möglichkeiten des Engagements sind hier zu finden (engl., span., port.)

http://treatymovement.com/

http://www.stopcorporateimpunity.org/binding-treaty-un-process/

https://www.stopcorporateimpunity.org/tratado-vinculante-proceso-en-la-onu/?lang=es

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