Positionspapier der Treaty Alliance Deutschland zum UN-Treaty-Prozess zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen
Kernforderungen der Treaty Alliance Deutschland
Handels- und Investitionsschutzabkommen erleichtern Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen Investoreninteressen mit einklagbaren Rechten. Zwar sind die Menschenrechte ein Grundpfeiler des Völkerrechts, doch für ihren Schutz bei weltweiten Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur freiwillige Leitprinzipien. Das muss sich ändern, denn Menschenrechte brauchen Verbindlichkeit! Mit dem sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und damit den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Seit 2015 verhandelt eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen über das künftige Abkommen. Die unterzeichnenden Organisationen erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich bei den Verhandlungen aktiv für ein Abkommen einsetzt, das:
- Staaten verpflichtet, die bei ihnen ansässigen Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch in ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten;
- Betroffenen effektiven Rechtsschutz gewährt, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens;
- regelt, wie Staaten in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen;
- festlegt, dass die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Verpflichtungen aus Handels- und Investitionsschutzabkommen haben;
- einen unabhängigen Expert/innenausschuss vorsieht, der Staatenberichte zum Umsetzungsstand des Abkommens entgegennimmt und individuelle Beschwerden gegen Staaten prüft;
- einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstößt, vor dem Betroffene bei Menschenrechtsverstößen gegen transnationale Unternehmen klagen können.
download des Positionspapier: TreatyAlliance-D_Positionspapier_09_2017