Einführung: Was ist Land Grabbing?

Was ist neu an der Landnahme?

Profitorientierte Konzerne eignen sich schon seit vielen Jahrzehnten fruchtbares Tropenland an, um Kaffee, Kakao oder Bananen für den Export anzubauen. Neu sind jedoch das Ausmaß und die Geschwindigkeit dieses Landerwerbs sowie die dabei zu beobachtende massive Umgehung von Landrechten. Bei der neuen Landnahme heute werden nicht nur wie zuvor Cash Crops (Kaffee, Kakao, Bananen) angebaut, sondern auch Grundnahrungsmittel wie Weizen, Reis und Mais. Zu dem traditionellen Motiv der Profitmaximierung ausländischer Investoren gesellt sich das der eigenen Ernährungssicherung der investierenden Länder.

In welchem Umfang findet Landnahme statt?

Das wahre Ausmaß der neuen Landnahme und der ihr zugrunde liegenden Geschäfte sowie die konkrete Zahl der Verträge sind aufgrund mangelnder Transparenz in den Verhandlungen schwer zu erfassen. Der Weltbank-Ökonom Klaus Deininger schätzt, dass über zehn bis 30 Prozent des global verfügbaren Ackerlandes Verhandlungen laufen. Die Organisation GRAIN veranschlagt die bisher für internationale Landkäufe investierte Summe auf 100 Milliarden US-Dollar. Die Weltbank geht dagegen vorsichtig von 50 Milliarden US-Dollar aus. Das wissenschaftliche Institut IFPRI (International Food Policy Research Institute) gibt an, dass ausländische Investoren sich in den Entwicklungsländern bereits zwischen 15 und 19,8 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche gesichert haben oder kurz davor stehen, diese zu erwerben.

Wo findet Land Grabbing bisher statt?

Nach den verfügbaren Informationen sind die folgenden Entwicklungsländer in Afrika und Asien besonders betroffen: Angola, Äthiopien, Indonesien, Kambodscha, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Laos, Madagaskar, Mali, Mongolei, Mosambik, Sambia, (Süd-) Sudan, Tansania, Uganda und die Philippinen sowie Myanmar. Vergleichbare Entwicklungen sind aber auch in Brasilien, Kolumbien, in der Russischen Föderation und in der Ukraine zu beobachten. Viele der vorgesehenen oder bereits realisierten Landverkäufe bzw. -verpachtungen finden in Ländern statt, die von der FAO (Food and Agricultural Organization, Teilorganisation der UNO) als Länder mit unsicherer Ernährungssituation eingestuft wurden, so beispielsweise Kenia, Sudan, Uganda und Myanmar.

Ursachen

Wo liegen die Ursachen für Land Grabbing?

Vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung, zunehmender Landnutzungskonflikte und ökologischer Belastungen wie dem Klimawandel wird auch landwirtschaftlicher Boden immer mehr zu einem knappen Gut und rückt somit verstärkt ins ökonomische Interesse. In diesen Zusammenhang ist auch Land Grabbing einzuordnen. Der Boden als Produktionsfaktor steht mehr denn je unter dem Druck verschiedener Nutzungsinteressen. Anhaltendes Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und damit einhergehende fortschreitende Flächenversiegelung sowie Klimawandel, Desertifikation und großflächige Erosionen erhöhen die Nachfrage und den Preis des Bodens sowie der damit verbundenen natürlichen Ressourcen. Weitere Faktoren verstärken die neue Landnahme:

Nahrungsmittelkrise

Der Preisanstieg für Nahrungsmittel auf dem Weltmarkt in den Jahren 2005 bis 2008 hat den Prozess der Landnahme gefährlich beschleunigt. Im Zuge der ansteigenden Weltmarktpreise auf Agrarprodukte stiegen auch die Preise für Boden in den rasch wachsenden Schwellenländern und der industrialisierten Welt. Dies machte das billigere Land in den Entwicklungsländern für InvestorInnen zunehmend attraktiv. Die Explosion der Nahrungsmittelpreise führte dazu, dass vom Nahrungsmittelimport abhängige Staaten befürchteten, ihren steigenden Nahrungsmittelbedarf nicht mehr vom Weltmarkt abdecken zu können. Zu diesen Staaten zählen China, Indien, Südkorea, Japan und Saudi Arabien. Die Bevölkerung dieser Staaten wächst stark an, während ihre nutzbare Ackerfläche begrenzt ist. Eine zunehmende Nahrungsmittelimportabhängigkeit ist die Folge. Vor diesem Hintergrund kaufen oder pachten staatliche und halbstaatliche Firmen mit Unterstützung der Regierungen große Ackerflächen in Drittländern. Die darauf angebauten Produkte sind fast ausschließlich für den Export bestimmt. Das heißt, sie werden in die Staaten der InvestorInnen importiert und dienen so der Ernährungssicherheit dieser Staaten.

Die Finanzmarktkrise

Eine weitere Ursache der neuen Landnahme stellt die globale Finanzmarktkrise dar. Nach der Hypotheken- und Finanzkrise sind InvestorInnen nun auf der Suche nach neuen Anlagemöglichkeiten. Das Geschäft mit Ackerland stellt für sie eine sichere Anlagemöglichkeit mit lukrativen Renditemöglichkeiten dar. Hedgefonds und Banken investieren Geld in Landgeschäfte in der Hoffnung auf große Profite. Ackerland wird so zum Spekulationsobjekt. Angesichts mittelfristig steigender Agrarpreise wird das Interesse an Landgeschäften noch steigen. Der in den letzten Jahren deregulierte intransparente internationale Finanzmarkt macht dies möglich.

Der Klimawandel

Der Klimawandel verschärft die Lage zusätzlich. Globale Erwärmung, kürzere Regenzeiten, der Anstieg des Meeresspiegels, zunehmende Dürren und Schädlingsbefall führen zu Ernteausfällen. Knapper werdende Ackerlandressourcen stehen einer steigenden Bevölkerungszahl gegenüber. Auf dem globalen freien Markt verstärken diese Faktoren den Ausverkauf von Land.

Die Neoliberale Wirtschaftspolitik und Investitionsschutzabkommen

Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung, die Kernelemente der neoliberalen Wirtschaftspolitik, wurden ab den 1980er Jahren von Internationalem Währungsfonds (IWF) und der Weltbank unter maßgeblicher Führung der USA fast weltweit durchgesetzt. Diese langfristigen strukturellen Veränderungen stärkten und formalisierten die Privatisierung von Land und den internationalen Fluss von Investitionen. Heute unterstützen und legalisieren die neuen internationalen Freihandels- und Investitionsabkommen als Teil dieser neoliberalen Politik die Landnahme. Freihandelsabkommen wie NAFTA (North American Free Trade Agreement), das US-Peru-Freetrade Agreement und andere haben strenge Vorschriften, die es den InvestorInnen erlauben, Schadenersatz einzuklagen, wenn sie glauben, dass ihre Investitionen und Profite durch nationale Entscheidungen gefährdet werden könnten. Ende 2008 waren knapp 2.700 bilaterale Investitionsschutzabkommen in Kraft, wovon 42 Prozent zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern abgeschlossen worden waren. Landaufkäufe und Pachtverträge werden so mittels der Schutzvorschriften für Investitionen in den internationalen Handelsabkommen juristisch legitimiert und abgesichert. Diese Investitionsschutzabkommen sowie die allgemeine Privatisierung und Liberalisierung im globalen Wirtschaftssystem macht Land zu einer global handelbaren Ware und ermöglicht bzw. forciert Land Grabbing.

Akteure

Wer sind die Akteure? Die Länder, aus denen die Investitionen zur Landnahme stammen, lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

  1. Die expanierenden Länder Ostasiens: China, Südkorea und Japan. Diese Länder verzeichnen ein hohes Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Ihr Bedarf an Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen steigt. Mit der Produktion von Grundnahrungsmitteln in Drittländern für den eigenen Bedarf verfolgen sie das Ziel einer höheren Unabhängigkeit vom Weltmarkt.
  2. Die zweite Gruppe sind die vom Nahrungsmittelimport abhängigen Golfstaaten. Sie verfügen über eine hohes Investitionskapital aus Ölgeschäften. Ihre Ackerland- und Wasserressourcen sind stark begrenzt. Auch diese Gruppe verfolgt mit der Landnahme eine höhere Unabhängigkeit vom Weltmarkt.
  3. Die dritte Gruppe stellen die multinationalen Großkonzerne der Industriestaaten. Diese investieren hauptsächlich in Anbauflächen für Agrarrohstoffe. Europäische und nordamerikanische Agrarkonzerne sichern sich überwiegend Land zum Anbau von Pflanzen zur Energieproduktion (Mais, Zuckerrohr, Ölpflanzen).

Die Akteure lassen sich in staatliche, halbstaatliche und private InvestorInnen unterteilen. Teilweise sind es Regierungen, welche die Pachtverträge aushandeln. Oft sind es Staatsfonds, staatliche oder halbstaatliche Unternehmen, die als Investor auftreten, während private Unternehmen die Produktion übernehmen. Staatliche und halbstaatliche Akteure beim Land Grabbing finden sich vor allem in den ostasiatischen Staaten sowie den Golfstaaten. Die Mehrzahl der Landkäufe wird von multinationalen privaten Großkonzernen abgewickelt. Neben den privaten Konzernen sichern sich auch zunehmend Investmentfonds, Banken und Hedgefonds Ackerland in armen Ländern.

Situation in den Zielländern

Die Länder, in denen Land großflächig an ausländische Unternehmen verpachtet wird, gehören überwiegend zur Gruppe der wenig und am wenigsten entwickelten Entwicklungsländer. Es sind jedoch auch Länder des ehemaligen Ostblocks in Europa betroffen. Folgende Strukturen in den betroffenen Ländern verstärken und ermöglichen den Landkauf:

Kleinbäuerliche Landwirtschaft

Die betroffenen Länder weisen eine in Entwicklungsländern übliche kleinbäuerliche Struktur auf. Rund 85 Protest der Betriebe in der 3. Welt sind kleiner als zwei Hektar. Die Subsistenzwirtschaft ist immer noch unverzichtbar für den größten Teil der Bevölkerung, da es weder dauerhafte Einkommensalternativen noch hinreichende soziale Sicherungssysteme in den Ländern gibt. Diese für die Ernährungssicherheit in den jeweiligen Ländern existenzielle kleinbäuerliche Struktur wird durch die Landnahme großer Konzerne verdrängt.

Fehlendes Landrecht

Die Besitzverhältnisse von Land sind nicht nach westlichen Standards geregelt. Subsistenzbauern und -bäuerinnen und HirtInnen haben oft keine offiziellen Besitztitel für das Land, sondern bewirtschaften es nach traditionellen Nutzungs- und Besitzübereinkünften. So verlieren sie oftmals leicht den Zugriff auf das angestammte Land, wenn Regierungen sowie in- und ausländische Unternehmen es für ihre Investitionen auserkoren haben. Die traditionellen, meist kollektiven Nutzungs- und Besitzrechte werden von ihnen nicht anerkannt und missachtet; die lokale Bevölkerung nicht selten auch gewaltsam von ihrem Land vertrieben.

Korrupte Regierungen

Die Länder sind oftmals nicht demokratisch konsolidiert und bieten wenig Rechtssicherheit. Schwache Institutionen sowie korrupte EntscheidungsträgerInnen in den Zielländern begünstigen die Landnahme durch ausländische Großkonzerne. In vielen Fällen sind einheimische Eliten oder Firmen in den Entwicklungsländern an Investitionen in Land beteiligt, als UnterhändlerInnen für ausländische InvestorInnen oder als PartnerInnen in Joint Ventures. Insbesondere in fragilen Staaten, in denen weder Parlament noch Zivilgesellschaft eine Kontrollfunktion ausüben, bereichern sich die herrschenden Eliten durch großzügige Vergabe von Landkonzessionen. Die Ernährungssicherheit der eigenen Bevölkerung spielt für sie eine untergeordnete Rolle und kann oft nicht mehr gewährleistet werden.

Mangelnde Transparenz in den Verhandlungen über Landgeschäfte

Die meisten dieser Geschäfte werden zwischen den ausländischen InvestorInnen und den lokalen Regierungen im Geheimen abgeschlossen und der Großteil an Informationen ist der Öffentlichkeit unzugänglich. Der lokalen betroffenen Landbevölkerung ist die demokratische Teilhabe an den Entscheidungen der Regierung damit verwehrt. Es wird über ihre Köpfe hinweg entschieden. Bei den asymmetrischen Kräfteverhältnissen, die solchen Landgeschäften im Allgemeinen zugrunde liegen, hat die lokale Bevölkerung kaum eine Chance, ihre Landrechte zu behaupten.

Argumente der Landgrabber

Die Argumente der Land Grabber und Hoffnungen der Zielländer

Die Verpachtung von Land an ausländische InvestorInnen in den betroffenen Ländern wird auf vielfältige Weise nach außen gerechtfertigt. Daran knüpfen sich auch viele Hoffnungen der Bevökerungen in den betroffenen Ländern, dass sich die Situation hier nachhaltig verbessert. Die meist genannten Argumente der InvestorInnen für Land Grabbing sind:

  • Tätigung dringend notwendiger Investitionen in die Landwirtschaft
  • Technologietransfer
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Verknüpfung mit der lokalen Wirtschaft und ein Aufschwung derselben
  • Ausbau der Infrastruktur
  • und, als Folge davon, ein allgemeiner Aufschwung der lokalen sowie nationalen Wirtschaft.

Leider treten diese erhofften Effekte in der Realität nur schwach oder gar nicht ein.

Die Auswirkungen von Land Grabbing

Die Auswirkungen des Land Grabbing sind desaströs und umfangreich. Die Landnahme hat enorme soziale, ökonomische sowie ökologische Folgen in den betroffenen Ländern. Bedrohung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft Die großflächige Bewirtschaftung der Agrarflächen durch ausländische InvestorInnen marginalisiert die kleinbäuerliche Landwirtschaft und vernichtet somit die Existenzgrundlage der Kleinbauern und -bäuerinnen. Neben den Landrechten für den Anbau von Grundnahrungsmitteln sind auch traditionelle Weiderechte, Wassernutzungsrechte und Nutzungsrechte für Sammelprodukte (zum Beispiel Feuerholz oder Medizinalpflanzen) durch die neue Landnahme bedroht. Diese stellen einen wichtigen Beitrag zum Lebensunterhalt von Frauen und ihren Familien sowie der gesamten Gesellschaft dar.

Gefährdung der Ernährungssicherheit

Die Pachtung von Land durch ausländische Konzerne wird die Ernährungssicherheit einiger Entwicklungsländer weiter destabilisieren. Das Land, welches an ausländische InvestorInnen verpachtet wurde, kann nicht mehr zur Nahrungsproduktion für lokale Gemeinschaften verwendet werden. Die Erträge des von ausländischen Großkonzernen bewirtschafteten Landes dienen größtenteils dem Export. Die ohnehin schon zunehmend vom Nahrungsmittelimport abhängigen Länder des Südens sind nun noch stärker auf Importe angewiesen. Die Ernährungssicherheit ist in diesen Ländern damit gefährdet.

Verschärfung von Landkonflikten

Der Zugang zu Land und Konflikte um Landrechte verursachen in vielen Ländern seit Jahrzehnten gewaltsame Auseinandersetzungen und Krieg. In den meisten dieser Länder ist die Mehrheit der Menschen von der Landwirtschaft als hauptsächliche Quelle ihres Einkommens abhängig. Die Welle der Landgeschäfte birgt fraglos das Risiko, schlummernde Konflikte zum Ausbruch zu bringen oder existierende zu verlängern und zu verschärfen. Land Grabbing verursacht Vertreibung und Landflucht. Viele der ansässigen Kleinbauern und -bäuerinnen werden von ihrem Land vertrieben und flüchten zunehmend in die Städte. Doch dort finden sie oftmals keine oder nur prekäre Arbeit, wodurch sich ihre (ökonomische) Situation weiter verschlechtert. Besonders gravierend ist die Situation für Indigene und NomadInnen.

Keine neuen Arbeitsplätze

Die Großkonzerne schaffen auf dem gepachteten Land keine oder häufig nur sehr schlecht entlohnte Arbeitsplätze mit widrigen Arbeitsbedingungen. Die attraktiven Arbeitsplätze werden oft mit Personal aus dem Investorenland besetzt.

Ökologische Folgen

Absehbar sind ökologische Schäden und Umweltzerstörungen, z.B. durch erhöhten Wasserverbrauch, durch Rodung von Waldgebieten oder die Übernutzung von Grenzstandorten. Die Biodiversität könnte abnehmen, Tier- und Pflanzenarten aussterben.

Die typische Bewirtschaftung der agroindustriellen Großplantagen durch ausgedehnte Monokulturen mit intensivem Pestizid- und Mineraldüngereinsatz bis hin zum Einsatz genetisch veränderten Saatguts birgt ein hohes Risiko negativer Auswirkungen auf Umwelt und lokale Bevölkerung.

Frauen als Betroffene

Landnahme wirkt sich insbesondere auf Frauen verhängnisvoll aus. Der größte Teil kleinbäuerlichen Wirtschaftens dient der Selbstversorgung von Familien. Diese Arbeit wird überwiegend von Frauen erledigt, sie produzieren in Entwicklungsländern 60 bis 80 Prozent der Lebensmittel für den lokalen Verbrauch. Auch für Kranken- und Altenpflege, Kindererziehung, Kochen und andere Haushaltsarbeit sind meist Frauen zuständig. Demgegenüber besitzen sie fast nie das von ihnen bearbeitete Land, sind wirtschaftlich und rechtlich kaum abgesichert und von den männlichen Familienangehörigen abhängig. Wenn die kleinbäuerliche Produktion durch Mechanisierung, Umstellung auf profitable Früchte oder Orientierung auf überregionale Märkte lukrativer wird, übernehmen die Männer die bisherige Frauenarbeit. Offiziell „ungenutzter“ Boden ist die von Frauen bewirtschaftete Lebensgrundlage. Im Fall der Landnahme stehen sie ohne rechtliche Ansprüche und ohne eigenen Besitz da. Obwohl Frauen das Rückgrat der kleinbäuerlichen Familien darstellen sind sie überdurchschnittlich oft unterernährt, sozial untergeordnet und die ersten, auf die sich die negativen Folgen des Land Grabbing auswirken.

Recht auf Nahrung

Menschenrechtsverletzungen durch Land Grabbing

Land Grabbing verletzt das Menschenrecht auf angemessene Ernährung. Dieses ist Teil des geltenden Völkerrechts und im Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („Sozialpakt“) von 1966 niedergelegt. Das Menschenrecht auf Nahrung verpflichtet die nationalen Regierungen die Ernährung ihrer BürgerInnen zu gewährleisten und zu sichern. Der Bevölkerung muss es möglich sein, sich durch eigene Produktion, durch Einkommen oder durch fremde Hilfe angemessen zu ernähren. Die Regierungen sind verpflichtet dieses Recht gegenüber einschränkenden Interventionen Dritter zu schützen. Die internationale Staatengemeinschaft muss nationale Regierungen bei der Umsetzung des Rechts auf Nahrung unterstützen. Weltweit können genügend Nahrungsmittel produziert werden, um alle Menschen angemessen zu ernähren. Das Problem liegt in der unzureichenden Verteilung von Nahrung. Hunger ist ein politisches Problem, das an seinen sozialen, politischen und ökonomischen Ursachen bekämpft werden muss. Das Recht auf Nahrung muss einklagbar sein.

Menschenrechte müssen Vorrang vor Handelsrechten oder Investitionsabkommen haben.