Recht auf Nahrung -Menschenrechtsverletzungen durch Land Grabbing

Land Grabbing verletzt das Menschenrecht auf angemessene Ernährung. Dieses ist Teil des geltenden Völkerrechts und im Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (“Sozialpakt”) von 1966 niedergelegt. Das Menschenrecht auf Nahrung verpflichtet die nationalen Regierungen die Ernährung ihrer BürgerInnen zu gewährleisten und zu sichern. Der Bevölkerung muss es möglich sein, sich durch eigene Produktion, durch Einkommen oder durch fremde Hilfe angemessen zu ernähren. Die Regierungen sind verpflichtet dieses Recht gegenüber einschränkenden Interventionen Dritter zu schützen. Die internationale Staatengemeinschaft muss nationale Regierungen bei der Umsetzung des Rechts auf Nahrung unterstützen. Weltweit können genügend Nahrungsmittel produziert werden, um alle Menschen angemessen zu ernähren. Das Problem liegt in der unzureichenden Verteilung von Nahrung. Hunger ist ein politisches Problem, das an seinen sozialen, politischen und ökonomischen Ursachen bekämpft werden muss. Das Recht auf Nahrung muss einklagbar sein.

Menschenrechte müssen Vorrang vor Handelsrechten oder Investitionsabkommen haben.