Als Biopiraterie wurde in den 2000er Jahren die Aneignung genetischer Ressourcen, vor allen der sehr biodiversitätsreichen Staaten des globalen Südens, durch transnationale Konzerne mit Sitz in OECD-Staaten bezeichnet, kritisiert und skandalisiert. Fälle von Biopiraterie beruhten auf dem physischen Transfer von Pflanzenmaterial, dessen Verwendung bei der Entwicklung verschiedenster Produkte (Medikamente, Nahrungsmittel, Kosmetika), für die dann geistige Eigentumsrechte bei Patentbehörden angemeldet wurden.
Das vor 10 Jahren auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD-COP 10) angenommene und wenige Jahre später in Kraft getretene „Protokoll von Nagoya“ regelt zwar, dass Länder, deren genetische Ressourcen genutzt werden, an den Vorteilen und Einnahmen angemessen beteiligt werden, die aus der Nutzung dieser Ressourcen und des dazugehörigen Wissens erwachsen (Access and Benefit Sharing– ABS). Doch kann das Protokoll mittels des ungehinderten Transfers von Digitaler Sequenz-Information (DSI) über genetische Ressourcen immer leichter umgangen werden.