Mi, 26.09.2018 |
Menschenrechte, Straflosigkeit |
Beschluss des OLG Düsseldorf lehnt Vollstreckung der chilenischen Verurteilung von Hartmut Hopp ab
Justizversagen im Fall Colonia Dignidad nimmt kein Ende
[Berlin, 26.09.2018] Die bundesdeutsche Justiz ermittelt seit fast sechs Jahrzehnten ergebnislos gegen Täter der Colonia Dignidad (CD). Seit den ersten Ermittlungen gegen Paul Schäfer im Jahr 1961 wurde hierzulande keine einzige Anklage gegen Täter der CD erhoben. Nach jahrzehntelangen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld nunmehr seit sieben Jahren gegen Hartmut Hopp. Laut Oberstaatsanwalt Axel Stahl sei man in den Ermittlungsverfahren wegen Mordes, Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch jedoch noch sehr weit von einem hinreichenden Tatverdacht entfernt [1]. Mit der gestrigen Entscheidung des OLG Düsseldorf [2] zugunsten von Hartmut Hopp geht das bundesdeutsche Justizversagen in die nächste Runde. Chile hatte Deutschland um die Vollstreckung eines rechtskräftigen chilenischen Urteils zu fünf Jahren Haft gegen Hopp aus dem Jahr 2013 gebeten. Damit verwirft das OLG die Möglichkeit erstmalig in Deutschland einen Täter der CD ins Gefängnis zu schicken. Hopp war 2011 aus Chile nach Deutschland geflüchtet und lebt seitdem straflos in Krefeld. Weitere mögliche Täter der CD, gegen die ebenfalls chilenische Haftbefehle erlassen wurden, leben ebenfalls seit Jahren straflos in der Bundesrepublik.