Stellungnahme des zivilgesellschaftlichen Netzwerks AK Rohstoffe zum BMZ-Aktionsplan „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“
Als zivilgesellschaftliche Organisationen des AK Rohstoffe haben wir die Vorstellung des Aktionsplans „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ am 7. Oktober 2025 mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Damit geht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen deutlichen Schritt in Richtung engerer Einbindung
deutscher Unternehmen in die entwicklungspolitische Arbeit und öffnet sich einer strategischen Ausrichtung an deutschen Wirtschaftsinteressen, unter anderem mit dem Ziel, Märkte zu erschließen und die Versorgung mit sogenannten kritischen und strategischen Rohstoffen zu sichern. Wir fürchten, dass diese zunehmende Ausrichtung des Ministeriums an deutschen Unternehmensinteressen eine folgenschwere Vernachlässigung seiner Kernaufgaben und eine Marginalisierung der Anliegen der lokalen Bevölkerung in den Zielländern und der globalen Zivilgesellschaft mit sich bringt.
Als zivilgesellschaftliches Netzwerk AK Rohstoffe, in dem Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen seit vielen Jahren zusammenarbeiten, warnen wir: die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darf nicht zu einem Förderinstrument deutscher Wirtschafts- und Rohstoffinteressen verkommen. Stattdessen braucht es eine konsequente Ausrichtung an folgenden fünf Punkten:
1. Entwicklungspolitische Kernziele müssen zentrale Ziele von EZ bleiben
Entwicklungspolitische Kernziele wie die Bekämpfung von Hunger und Armut sowie der Schutz globaler öffentlicher Güter wie eine intakte Umwelt, ein stabiles Klima, Gesundheit und Frieden
müssen die zentralen Ziele der deutschen EZ bleiben. Das erfordert nicht nur Deutschlands Verantwortung in der Welt, sondern steht auch im ureigenen Interesse Deutschlands an globaler Sicherheit und Stabilität. Dies gilt insbesondere angesichts der hierfür weltweit sinkenden Mittel bei gleichzeitig eskalierenden Krisen. Die Bundesregierung muss ihrer Verpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) aufzuwenden, nachkommen. Programme, die primär auf die Förderung deutscher Wirtschafts- und Rohstoffinteressen ausgerichtet sind, dürfen nicht über die EZ finanziert werden.
2. Zusammenarbeit an Bedürfnissen der Partnerländer und deren Bevölkerung ausrichten
Die Kopplung von Entwicklungspolitik und Unternehmensinteressen schafft selten Wertschöpfung vor Ort – dafür oft neue Abhängigkeiten. Die Rechte und Interessen der lokalen Bevölkerung müssen im Zentrum der internationalen Zusammenarbeit stehen. Vorhaben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit müssen auf den Schutz der Umwelt, der Menschenrechte und der Rechte indigener Völker sowie den sozial und ökologisch ausgerichteten Aufbau von Wertschöpfung und wirtschaftliche Diversifizierung in Partnerländern ausgerichtet sein. Eine notwendige Rohstoff- und Energiewende inklusive einer Transformation zur Kreislaufwirtschaft muss weltweit und global gerecht umgesetzt und durch das kohärente Zusammenwirken von Politikfeldern unterstützt werden.
3. Effektive Einbeziehung globaler Zivilgesellschaft und Betroffener in Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse und notwendige Aufstockung zivilgesellschaftlicher Förderung
Im neuen Aktionsplan findet Zivilgesellschaft keine Erwähnung. Gleichzeitig entfallen durch die Haushaltskürzungen des BMZ Gelder für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit – Organisationen, die zunehmend von autoritären Regimen unter Druck gesetzt werden und aktuell bereits gravierend vom Förderrückzug der USA betroffen sind. Angesichts des Rückzugs der USA sind Deutschland und die EU sowohl in der Verantwortung als auch strategisch gut beraten, Mittel für zivilgesellschaftliche Akteur:innen gezielt aufzustocken, statt zu kürzen. Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen ist für politische Entscheidungsprozesse sehr bedeutsam. Oftmals sorgt einzig ihre Arbeit dafür, dass Rechteinhabende und die sozial-ökologischen Auswirkungen entlang von Wertschöpfungsketten bei strategischen Überlegungen und konkreten Projekten tatsächlich Beachtung finden und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
4. Verbindliche Sicherung menschenrechtlicher und ökologischer Standards durchsetzen
Lieferkettenregulierungen sowie weitere Verordnungen und Richtlinien, die den Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten zum Ziel haben, müssen
wirkungsvoll umgesetzt werden. Dazu gehört, dass das BMZ gemeinsam mit anderen Ministerien den Erhalt und den Ausbau von Unterstützungsangeboten zur Umsetzung von Lieferkettengesetzgebungen sicherstellt.
5. Reduktion des Rohstoffverbrauchs für eine global gerechte sozial-ökologische Transformation
Rohstoffpolitik muss Menschenrechte und Umweltschutz ins Zentrum rücken und über diesen Weg global-gerechte, resiliente Lieferketten aufbauen. Ein wichtiger Schritt dafür sind konkrete
Maßnahmen zur absoluten Reduktion des Primärrohstoffverbrauchs in Deutschland. Des Weiteren muss die Stärkung einer umfassenden Kreislaufwirtschaft zur zentralen Säule der rohstoff- und umweltpolitischen Ausrichtung Deutschlands werden. Die rohstoffpolitische Arbeit des BMZ und aller anderen deutschen Ministerien muss kohärent auf diese Ziele abgestimmt sein.
Diese Stellungnahme wird getragen von (Januar 2026):


