
Munduruku protestieren (2016) gegen den Staudamm Belo Monte, hier: in Altamira. Foto: christian russau
Protest der Munduruku richtete sich u.a. gegen Großprojekte wie das Wasserstraßenprojekt am Tapajós, gegen die geplante Eisenbahnlinie Ferrogrão sowie für Fortsetzung der noch immer ausstehenden Demarkationen. Die nun von Brasília zugesagte Konsultation muss dem seit 2016 behördlich hinterlegten Konsultationsprotokoll, das die Munduruku selbst erstellt haben, rechtlich bindend folgen.
17.11.2025 | von Christian.russau@fdcl.org
Zwei Tage nach dem Protest einiger Dutzend Munduruku vor der sogenannte Sicherheitszone, der Blue Zone der Weltklimakonferenz COP30 in Belém, bei dem über mehrere Stunden der Eingang zur COP30 für Tausende von Delegierte versperrt war und diese ersatzweise den eigentlich als Ausgang eingerichteten hinteren Torbereich nutzen mussten, was zu stundenlanger Verspätung geführt hatte (KoBra berichtete hier), äußerte sich nun der erst vor wenigen Monaten ins Amt des Leiters des Generalsekretariats des Präsidenten ernannte, vormalige Anführer der Obdachlosenbegweung MTST und Abgeordnete Guilherme Boulos: „Wir haben uns verpflichtet, und die Bundesregierung wird in Bezug auf den Tapajós eine freie, vorherige und informierte Konsultation aller Völker der Region durchführen, bevor sie irgendwelche Projekte am Fluss umsetzt. Und wir vom Generalsekretariat der Präsidentschaft der Republik werden einen Dialog mit all diesen Völkern einrichten, um sie in Brasília zu empfangen und eine Lösung zu finden“, sagte Boulos laut Agência Brasil.
Guilherme Boulos, dessen Leitungsposten des Generalsekretariat der Präsidentschaft der Republik einem Ministerrang entspricht, erklärte, er habe kurz vor Ende des COP30-Gipfels mit dem Präsidenten der Republik, Luiz Inácio Lula da Silva, und dem Minister für Inneres, Rui Costa, telefonisch über das Thema gesprochen. Neben dem expliziten Versprechen, eine freie, vorherige und informierte Konsultation (FPIC) der indigenen Völker am Tapajós durchzuführen, erklärte er zudem, dass die Regierung die Demarkation indigener Gebiete fortsetzen werde. „Es wird weitere Demarkationen geben, und das ist die Zusage von Präsident Lula, dass bis zum nächsten Jahr weitere Demarkationen vorgenommen werden, um das Engagement unserer Regierung für Amazonien, für unsere Völker und für die sozialen Bewegungen zu gewährleisten“, so Boulos.
Damit formalisiert und bekräftigt Minister Boulos die seitens der Regierung bereits am Freitag getätigten ersten Äußerungen der brasilianischen Bundesregierung in Reaktion auf den Blockadeprotest der Munduruku. Eine der Forderungen der die Blockade am Haupteingang durchführenden Munduruku war es gewesen, dass Präsident Lula vor Ort zu einem direkten Gespräch mit den Indigenen erscheinen solle. Dies tat er nicht. Wer aber zum Gespräch kam, waren der Präsident der diesjährigen COP30, André Correa do Lago, sowie die Geschäftsführerin der COP30, Ana Toni. In mehreren, auch internationalen Medienberichten war André Correa do Lago zu sehen gewesen, wie er demonstrativ Hand in Hand mit einer der Anführereinnen der Blockade, Alessandra Korap Munduruku, zum gemeinsamen Gespräch schritt. Am Freitagabend hatte es erste Medienberichte darüber gegeben, dass die Regierung bereits sei für die Forderung der Indigenen nach freier, vorheriger und informierter Konsultation. Eine solche hat Guilherme Boulos nun formell zugesagt.
Dabei ist Brasilien als Unterzeichnerin der ILO-Konventon Nr 169 und durch die UN-Erklärung über die Rechte der Indigenen Völker (UNDRIP) eigentlich sowieso bei allen die Territorien Indigener betreffenden Projekten verpflichtet, eine freie, vorherige und informierte Konsultation durchzuführen. In der Vergangenheit kam es bei mehreren Großprojekten zu massiver Kritik seitens der Indigenen, wie beim Staudamm Belo Monte am Xingu-Fluss, dass sie trotz völkerrechtlicher Verpflichtung Brasiliens zur freien, vorherigen und informierten Konsultation eben nicht angemessen konsultiert wurden: So gab es damals, zur Zeit der PT-Reguerung Dilma Rousseffs, in einigen Städten zwar Anhörungen, die Orte dieser Anhörungen waren aber für einen Großteil der betroffenen Indigenen nur schwer zu erreichen, die Sprache der Anhörung war auf Portugiesisch und wurde zudem meist von Fachleuten in deren eigenem Fachjargon durchgeführt und es war oft auch bewaffnete Militärpolizei vor Ort zur Sicherung der Anhörung, was aber von etlichen Indigenen als Einschüchterungsmaßnahmen interpretiert worden waren. Zudem kritisieren Brasiliens Indigenenverbände seit Jahren, dass sie die FPIC-Verpflichtung dergestalt verstehen, dass sie nicht nur angehört, sondern um ihre Zustimmung gebeten werden müssten – was auch dem Recht auf ein Veto gleichkäme. Beim Staudammbau von Belo Monte hatten die Betroffenen Indigenen vom Xingu-Fluss keine Möglichkeit auf ein Veto. Was ihre Bedenken auf Wahrung der sozialen Gerechtigkeit und sauberer Umwelt betraf, sollten die über 40 Sozial- und Umweltauflagen der Behörden diese entschärfen, – von denen allerdings noch immer nicht alle erfüllt wurden. Das Betroffenen- und Menschenrechtsnetzwerk Movimento Xingu Vivo hatte nach zehn Jahren Belo Monte eine vernichtende Bilanz des zweitgrößten Staudamms Brasiliens ziehen müssen.
Um dem oben genannten Mißstand des „Anhörens, aber nicht angemessen Konsultierens“ etwas entgegenzusetzen, haben in Brasilien in den vergangenen Jahren mehr und mehr indigene und weitere traditionelle Völker sich selbst sogenannte Konsultationsprotokolle erstellt und diese rechtskräftig bei den Behörden hinterlegt. So gibt es mittlerweile eine Vielzahl an von den traditionellen Völkern und Gemeinschaften selbst erstellten Konsultationsprotokollen: von Indigenen Völkern und Gemeinschaften, von Quilombola-Völkern und Gemeinschaften, von traditionellen Völkern und Gemeinschaften, von traditionellen Gemeinschaften zur Erhaltung der Sozio-Biodiversität sowie von Indigenen, Quilombolas und anderen traditionellen Gemeinschaften zusammen erstellten Konsultationsprotokollen.
Bisher am deutlichsten sichtbar wurde die Effektivität dieser selbsterstellten Konsultationsprotokolle im Falle der indigenen Juruna (traditionelle Bezeichnung Yudjá) im Indigenen Territorium Terra Indígena Paquiçamba in der Volta Grande do Xingu im Kampf gegen Brasilien künftig vielleicht größten Offenen Goldtagebau der Firma Belo Sun. Das Volk der Juruna hatte 2017 selbst ein Konsultationsprotokoll erstellt, das genau festlegt, auf welche Art und Weise jedweder von Außen sie betreffender Kontakt (einschließlich ökonomischer Aktivitäten oder auch journalistischer oder anthropologische Kontaktaufnahme) abzulaufen habe. Noch im selben Jahr wurde dieses Protokoll bei den kommunalen, bundesstaatlichen und föderalen Behörden hinterlegt. Und gleich im Dezember 2017 setzte das Justizgericht von Pará TRF1 die laufende Umweltgenehmigung für die Firma Belo Sun an der Volta Grande do Xingu aus. Das Gericht folgte darin der Einschätzung der Klage der Bundesstaatsanwaltschaft, dass die Firma aus Kanada sich in ihrem Vorgehen vor Ort nicht an die Richtlinien des bei den Behörden hinterlegten Konsultationsprotokoll der Juruna gehalten habe und somit eine Verletzung der ILO-Konvention 169 zum Schutze der Rechte der Indigenen Völker vorliege.
Und am Tapajós? Da gibt es z.B. das Konsultationsprotokoll der Munduruku aus dem Jahr 2016 (2015 wurde es erstellt), das KoBra im Mai 2017 ins Deutsche übersetzt hatte. An dieses müsste sich die Brasilianische Bundesregierung nun eigentlich halten. Zur Erinnerung, hier das Protokollverfahren der Munduruku noch einmal in voller Länge:
Quelle: Movimento Munduruku Ipereg Ayu, Associações: Da’uk, Pusuru, Wixaximã, Kerepo und Pahyhyp: Protocolo de Consulta Munduruku, Jan. 2016
Im Entstehensprozess des Dokuments, das in den indigenen Dörfern mit allen Munduruku 2015 gemeinsam debattiert und im Konsens verabschiedet wurde, war den Munduruku immer wichtig zu betonen, dass sie für sich selbst selbst reden und dass niemand Einzelnes ohne Weiteres für die Gruppe sprechen darf.
Daher hier die Erklärung der Munduruku zum Protokollverfahren der Konsultation im Wortlaut (externer link!).
