Pressemitteilung

Colonia Dignidad

Hartmut Hopp: Chile beantragt Haftvollstreckung in Deutschland

2013_09_10 Allez Hopp - Donde EstanEin Gefängnisaufenthalt von Hartmut Hopp in Deutschland rückt näher: Der Oberste Gerichtshof Chiles hat gestern beschlossen, die deutsche Justiz um die Vollstreckung einer gegen die Führungsfigur der Colonia Dignidad in Chile verhängten fünfjährigen Freiheitstrafe zu ersuchen. Der Beschluss der zweiten Kammer der Corte Suprema erging einstimmig. Der Antrag auf Haftvollstreckung wird dem Auslieferungsantrag beigefügt, den die chilenische Justiz den deutschen Justizbehörden nun übermitteln wird.  Im Januar 2013 war das chilenische Urteil gegen Hopp wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und sexuellem Mißbrauch Minderjähriger rechtskräftig geworden. Um dieses zu umgehen war Hopp jedoch, trotz einer gegen ihn verfügten Ausreisesperre, im Mai 2011 nach Deutschland geflüchtet. Er lebt seitdem mit seiner Ehefrau Dorothea in Krefeld.

Deutschland liefert eigene Staatsbürger nicht aus, es besteht für ausländische Gerichtsbarkeiten jedoch die Möglichkeit, unter Bezugnahme auf das Internationale Rechtshilfegesetz (IRG) eine Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Deutschland zu erwirken. Dafür muss neben der Übersendung des Urteilstextes auch dargelegt werden, dass dieses unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards zu Stande gekommen ist. Genau dies hat die chilenische Justiz in ihrem gestrigen Beschluß getan:

 „ […] Hartmut Hopp wurde vernommen, seine Verteidigung wurde angehört […], die von allen in unserer Gesetzgebung vorgesehenen Rechtsmitteln Gebrauch machte. Das Urteil wurde von einem Berufungsgericht sowie vom Obersten Gerichtshof einer weiteren Untersuchung unterzogen, es erging durch unabhängige Gerichte und im Einklang mit Verfassung und Gesetzgebung in Erfüllung der Grundsätze und Vorschriften des Strafrechtssystems unseres Landes.“

So seien alle Anforderungen des Internationalen Rechtshilfegesetzes für eine Haftvollstreckung erfüllt. Der Auslieferungsantrag mit dem subsidiären Vollstreckungsersuchen wird nun auf dem diplomatischen Wege nach Deutschland geschickt und wird in wenigen Wochen bei der nordrhein-westfälischen Justiz eingehen. Diese wird dann ein Landgericht mit der Prüfung des chilenischen Vollstreckungsantrags beauftragen. Bestätigt dieses, dass alle Anforderungen des IRG erfüllt sind, so muss Hartmut Hopp seine Freiheitsstrafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen.

Unabhängig vom chilenischen Vollstreckungsantrag ermittelt die Krefelder Staatsanwaltschaft bereits seit Oktober 2011 wegen Mordes, schwerer Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch gegen Hartmut Hopp. Eine Anklage wurde bislang jedoch nicht erhoben.

Rückfragen unter: info@fdcl.org oder 030-6934029

 

Pressemitteilung der chilenischen Justiz:

http://www.pjud.cl/web/guest/noticias-del-poder-judicial/-/asset_publisher/kV6Vdm3zNEWt/content/corte-suprema-solicito-a-alemania-que-harmut-hopp-cumpla-condena-por-abusos-sexuales-en-ese-pais

[hier kann auch der Volltext des Beschlusses heruntergeladen werden]

Chilenische Pressemeldungen vom gestrigen Tage [Auswahl]:

http://www.cooperativa.cl/noticias/pais/judicial/villa-baviera/corte-suprema-solicito-a-alemania-que-haga-cumplir-condena-a-harmut-hopp/2014-07-03/141126.html

http://www.emol.com/noticias/nacional/2014/07/03/668236/suprema-pidio-a-alemania-que-medico-de-colonia-dignidad-cumpla-condena-por-abusos–en-ese-pais.html

http://www.lanacion.cl/noticias/pais/tribunales/corte-suprema-pide-que-harmut-hopp-cumpla-condena-en-alemania/2014-07-03/125513.html

http://www.latercera.com/noticia/nacional/2014/07/680-585121-9-suprema-pidio-que-harmut-hopp-cumpla-condena-por-abusos-sexuales-en-alemania.shtml

http://www.elmostrador.cl/pais/2014/07/03/suprema-pide-a-alemania-que-hartmut-hopp-cumpla-condena-por-abusos-sexuales-en-ese-pais/