Die anstehenden Neuverhandlungen des Freihandelshandabkommens mit Mexiko (Global Agreement, GA) sollen im Frühjahr 2016 beginnen. Das zuständige Direktorate General für Handel der Europäischen Kommission (DG Trade) braucht dafür ein Mandat des Europäischen Rats. Dafür muss dem Rat eine Analyse der letzten 15 Jahre vorgelegt werden. Trade Activities report Second half 2015, 2015_trade_001_modernisation_eu_mexico_agreement_en

Der Report wurde von DG Trade 2013 bei Ecorys (Consulting Firma in Rotterdam) in Auftrag gegeben. Doch bis heute liegt keine vollständige Ex-Post Analyse vor, sondern nur ein erster Teil, bei dem wichtige Konsultationen u.a. zu menschenrechtlichen Folgen des Abkommens fehlen. DG Trade verseist auf methodologische Probleme und fehlende Daten und will jetzt dem Rat einen Interimsreport vorlegen, um das Verhandlungsmandat zu bekommen. REVISED-Mexico-ITR-ex-post EU-MEX-FTA-Workshop-report

Die versprochenen Vorteile des seit 15 Jahren bestenden GA (Win-win Situation, durch Handel werden die MR gestärkt) sind definitiv nicht eingetreten. Die Menschenrechtslage in Mexiko ist prekär und ist nicht beschränkt auf die grausamen Ereignisse in Ayotzinapa, sondern betrifft Morde, Entführungen, Verschwindenlassen, Folter u.v.m.

Ökonomisch soll es um Mexiko bestens bestellt sein schreiben DG Trade und Ecorys. Angeblich wäre die mexikanische Wirtschaftsleistung ohne GA schlechter gewesen. Doch andere Studien kommen zu gegenteiligen Schlüssen. Mexiko hat im Vergleich zu anderen Lateinamerikanischen Ländern eine der schlechtesten Perfomances: Hohe Arbeitsplatzverluste durch Verdrängung von Kleinbäuerlichen Strukturen, Zunahme von prekärer Beschäftigung; Vertreibung durch Landnahme. Zu diesem Schluss kommt eine Studie zu 20 Jahren NAFTA des Center for Economic and Policy Research in Washington, DC. Did NAFTA Help Mexico? An Assessment After 20 Years nafta-20-years-2014-02

Doch DG Trade wäre auch zuständig gewesen, die Menschenrechtslage zu thematisieren und mittels der Kooperationspartnerschaft zu verbessern. Diese Bemühungen sind jedoch nicht erkennbar. Sanktionen fanden nie statt, obwohl seit 2006 in Mexiko bei bewaffneten Auseinandersetzungen rund 150.000 Menschen getötet und 280.000 vertrieben wurden. Alleine im Jahr 2011 fand man 453 enthauptete Leichen. . Die Menschenrechtsklausel erweist sich damit wie schon in anderen Handelsabkommen als wirkungslos.

1. bislang gibt es kein MR Kapitel in Handelsverträgen, das von menschenrechtsverletzungen Betroffenen de-facto durchsetzbar wäre um Schaden abzuwenden
2. Selbst wenn es gelänge ein gutes MR Kapitel in das Global Agreement (GA) zu schreiben, hätte es keinen Vorrang vor Investitionsschutz und anderen Handelsregeln. Das ist zumindest die bisherige Erfahrung mit Handelsabkommen.
3. DG Trade ist nur an der Liberalisierung des Handels interessiert. Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor Aktivitäten von international agierenden Unternehmen werden als Handelshinderniss bewertet und abgewiesen. Damit vertritt DG-Trade einseitig Unternehmesinteressen.

Von mehreren sozialen Bewegungen und NGOs in Mexico wird deshalb ein Aussetzen des GA und der Neuverhandlungen verlangt. Es ist zu hinterfragen, ob DG Trade für Menschenrechte und Umwelt Themen der richtige Akteur ist und muss erst seine Verpflichtungen erfüllen, bevor noch mehr „des Schlechten“ implementiert wird.

Forderungen sollten auf ein Stopp sowohl des aktuellen Abkommens als auch der Neuverhandlung zielen! Ob ein Handelsabkommen überhaupt der richtige Weg ist, sollte bis zum Schluss offen gelassen werden.

Aufrufe von sozielen Bewegungen in Mexico:

México: organizaciones sindicales, sociales y civiles llaman a crear un frente amplio contra los Tratados de Libre Comercio Gegen-GA-MEXis

Pedimos al Parlamento de la UE cumpla con sus obligaciones internacionales de proteger los dh de las y los mexicanos RedTDT-AG

Piden a la Unión Europea replantear acuerdo global con México por caso Ayotzinapa Proceso-suspensión-AG

Sammlung von Studien und Artikeln zum Thema Handeslabkommen Mexico – EU und NAFTA Documentos EU-MEX

 

Die Vertragstexte zum Globalen Abkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko von 1997, in Kraft getreten 2000 für den Bereich „Trade in Goods“ und 2001 für den Bereich Trade in Services“. Damit gehört Mexiko zu den ältesten Handelsvertragspartnern der EU. Das Abkommen enthält allerdings keine weitergehenden Bestimmungen zu Investitionsschutz, geistigem Eigentum, öffentlicher Beschaffung und Wettbewerb. Die EU Kommission hatte zur damaligen Verhandlungszeit (vor dem Vertrag von Lissabon, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft) kein Mandat dafür.

Seit dem 1. Januar 1994 ist Mexiko Teil der Freihandelszone zwischen Kanada und den USA (North American Free Trade Agreement, NAFTA; Tratado de Libre Comercio de América del Norte, TLCAN).

Das Abkommen in deutsch

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BESCHLUSS Nr. 2/2000 DES GEMISCHTEN RATES EG-MEXIKO
vom 23. März 2000 FREIER WARENVERKEHR

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BESCHLUSS Nr. 2/2000 DES GEMISCHTEN RATES EU-MEXIKO
vom 27. Februar 2001 DIENSTLEISTUNGSVERKEHR

CELEX_22001D0153_DE_TXT

el acuerdo en español

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DECISIÓN No 2/2000 DEL CONSEJO CONJUNTO CE-MÉXICO
de 23 de marzo de 2000 LIBRE CIRCULACIÓN DE BIENES

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DECISIO´ N No 2/2001 DEL CONSEJO CONJUNTO UE-ME´XICO
de 27 de febrero de 2001 COMERCIO DE SERVICIOS

CELEX_22001D0153_ES_TXT

the agreement in english

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DECISION No 2/2000 OF THE EC-MEXICO JOINT COUNCIL
of 23 March 2000 FREE MOVEMENT OF GOODS

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DECISION No 2/2001 OF THE EU-MEXICO JOINT COUNCIL
of 27 February 2001 TRADE IN SERVICES

CELEX_22001D0153_EN_TXT

Quelle: EUR-Lex – 22000A1028(01) – EN – EUR-Lex